Voraussetzung für eine EMAS-Registrierung ist, dass ein öffentlich bestellter, unabhängiger Umweltgutachter das im Unternehmen oder einer anderen Organisation eingerichtete Umweltmanagementsystem überprüft und die Umwelterklärung validiert. Prüfungsschwerpunkte sind:
- Umweltpolitik, Umweltziele, Umweltprogramm, Umweltaspekte der Organisation
- umweltrechtliche Verpflichtungen der Organisation und deren Einhaltung
- Angaben zu den Kernindikatoren
- die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
- Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Richtigkeit der Daten der Umwelterklärung
Umweltgutachter können natürliche oder juristische Personen sein. Die Zulassung zum EMAS-Umweltgutachter erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU Bonn GmbH) für bestimmte Branchen. Die Branchenzulassung muss das Tätigkeitsfeld der zu prüfenden Organisation abdecken. Das Register der EMAS-Gutachter bei der DAU Bonn GmbH informiert über alle in Deutschland für EMAS zugelassenen Umweltgutachter und deren Branchenzulassungen.