EMAS-Umweltgutachter

Voraussetzung für eine EMAS-Registrierung ist, dass ein öffentlich bestellter, unabhängiger Umweltgutachter das im Unternehmen oder einer anderen Organisation eingerichtete Umweltmanagementsystem überprüft und die Umwelterklärung validiert. Prüfungsschwerpunkte sind:

  • Umweltpolitik, Umweltziele, Umweltprogramm, Umweltaspekte der Organisation
  • umweltrechtliche Verpflichtungen der Organisation und deren Einhaltung
  • Angaben zu den Kernindikatoren
  • die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
  • Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Richtigkeit der Daten der Umwelterklärung

Umweltgutachter können natürliche oder juristische Personen sein. Die Zulassung zum EMAS-Umweltgutachter erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU Bonn GmbH) für bestimmte Branchen. Die Branchenzulassung muss das Tätigkeitsfeld der zu prüfenden Organisation abdecken. Das Register der EMAS-Gutachter bei der DAU Bonn GmbH informiert über alle in Deutschland für EMAS zugelassenen Umweltgutachter und deren Branchenzulassungen.

Weitere Informationen

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  • DAU-Webseite

    Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) ist die deutsche Stelle für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern nach der EMAS-Verordnung. Auf der Internetseite der DAU finden Sie die erforderlichen Informationen zur Zulassung als Umweltgutachter und das Register der EMAS-Gutachter.

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