EMAS, das ist die Kurzbezeichnung für das „Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“, in Englisch: „Eco-Management and Audit Scheme“. Basis ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 der Europäischen Union (s.u.).
Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS-Registrierung werden auch immer die Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. Auch nicht wirtschaftlich tätige Organisationen wie Kirchen, Schulen und öffentliche Verwaltungen können EMAS einführen. In Sammelregistrierungen können die Standorte einer Organisation - unabhängig davon, ob sie sich in Deutschland oder einem anderen Land befinden - gemeinsam registriert werden.
Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer als „Gemeinsame Stelle der registerführenden Stellen“ veröffentlicht hier das tagesaktuell geführte EMAS-Register.
Sie können in dem Register nach einzelnen Organisationen und ihren EMAS-registrierten Standorten suchen oder die EMAS-Organisationen einer Region, einer Branche oder einer Betriebsgröße recherchieren.
Die registrierten Handwerksbetriebe finden Sie auf den Seiten des Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH).