Das EMAS-Register

EMAS, das ist die Kurzbezeichnung für das „Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“, in Englisch: „Eco-Management and Audit Scheme“. Basis ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 der Europäischen Union (s.u.).

Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS-Registrierung werden auch immer die Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. Auch nicht wirtschaftlich tätige Organisationen wie Kirchen, Schulen und öffentliche Verwaltungen können EMAS einführen. In Sammelregistrierungen können die Standorte einer Organisation - unabhängig davon, ob sie sich in Deutschland oder einem anderen Land befinden - gemeinsam registriert werden.

Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer als „Gemeinsame Stelle der registerführenden Stellen“ veröffentlicht hier das tagesaktuell geführte EMAS-Register.

Sie können in dem Register nach einzelnen Organisationen und ihren EMAS-registrierten Standorten suchen oder die EMAS-Organisationen einer Region, einer Branche oder einer Betriebsgröße recherchieren.

Die registrierten Handwerksbetriebe finden Sie auf den Seiten des Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH).

Weitere Informationen

Neben dem EMAS-Register selbst stellen wir Ihnen auf dieser Internetseite einige grundlegende Informationen zum Umweltmanagementsystem nach EMAS und dem Registrierungsprozess dar. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote der weiteren, an EMAS beteiligten Institutionen.

Name
  • Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter

    Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) ist die deutsche Stelle für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern nach der EMAS-Verordnung. Auf der Internetseite der DAU finden Sie die erforderlichen Informationen zur Zulassung als Umweltgutachter und das Register der EMAS-Gutachter.

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  • EMAS-Informationsseite für Deutschland

    Die zentrale EMAS-Informationsseite für Deutschland wird durch die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses betrieben. Hier finden Sie Neuigkeiten rund um EMAS, Terminankündigungen und weitere Serviceangebote wie Broschüren und Flyer.

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  • EMAS-Seite der Europäischen Kommission

    Was passiert auf europäischer EMAS rund um EMAS? Wer ist in anderen europäischen Ländern EMAS-registriert? Diese Informationen und das europäische EMAS-Register finden Sie auf der EMAS-Seite der Europäischen Kommission.

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  • Umweltgutachterausschuss

    Der Umweltgutachterausschuss (UGA) ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, das sich aktiv für die Umsetzung und Verbreitung von EMAS einsetzt. Ein Schwerpunkt des Angebots liegt in Informationen zur rechtlichen Auslegung von EMAS.

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  • Verordnung (EG) Nr. 1221/2009

    Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009

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