Nach der Gültigkeitserklärung durch einen zugelassenen Gutachter kann ein Unternehmen den Antrag stellen, in das EMAS-Register eingetragen zu werden. Die Aufgabe der Registrierung haben in Deutschland die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern übernommen (§ 32 Umweltauditgesetz).
Die für Sie zuständige Registrierungsstelle finden Sie in der Liste, die unten zum Download angeboten ist.