Der Weg zur EMAS-Registrierung

Erster Schritt zur Einführung von EMAS ist die Ermittlung des Status Quo und die Formulierung angestrebter Ziele. Welche relevanten Umweltauswirkungen hat unsere Organisation? Wo sehen wir uns in einigen Jahren? Eine Operationalisierung der Ziele erfolgt dann durch die Entwicklung konkreter Verbesserungsmaßnahmen und der Verteilung von Zuständigkeiten. Dabei helfen Kernindikatoren für z.B. Energie- und Wasserverbrauch und Abfallaufkommen. Durch eine interne Umweltbetriebsprüfung wird die Wirksamkeit des Systems sichergestellt. Eine Besonderheit von EMAS ist, dass die Ziele und Maßnahmen (und später auch ihre Zielerreichung) in einer Umwelterklärung für die Öffentlichkeit dokumentiert und damit transparent gemacht werden.

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Im nächsten Schritt prüft ein öffentlich bestellter Umweltgutachter (Register der EMAS-Gutachter bei der DAU Bonn GmbH) das im Unternehmen oder einer anderen Organisation eingerichtete Umweltmanagementsystem und validiert die Umwelterklärung. Eine weitere Besonderheit von EMAS ist, dass dabei auch die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften geprüft und bestätigt werden muss.

Abschließend reicht die Organisation bei der für sie zuständigen EMAS-Registrierungsstelle bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer einen Antrag auf Eintragung ins EMAS-Register ein. Bevor die Eintragung erfolgt, erkundigt sich die Registrierungsstelle bei den örtlich zuständigen Umweltbehörden, ob ggf. vorliegende Umweltverstöße gegen eine EMAS-Registrierung sprechen (Regelanfrage). Die Eintragung der Organisationen bestätigt die Registrierungsstelle mit einem Bescheid. Zudem erhalten die Organisationen eine individuelle Registrierungsnummer. Sie sind dann berechtigt das EMAS-Logo zu nutzen.

Kern von EMAS ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Organisation bzw. des Unternehmens. Die Registrierung erfolgt für drei Jahre (bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre). Anschließend muss der Registrierungsstelle eine neue, vom Umweltgutachter validierte Umwelterklärung mit neuen Zielen und Maßnahmen vorgelegt werden. Hinzu kommt eine jährliche Aktualisierung.

EMAS ist ein Managementsystem, das hohe Umweltstandards setzt. Gerade für die erstmalige Einrichtung des Managementsystems entsteht - wie bei anderen Managementsystemen auch - ein relativ hoher organisatorischer Aufwand. Ansätze wir EMASeasy oder Ecomapping können kleineren Organisationen helfen, die Hürde leichter zu nehmen. Dem Aufwand gegenüber steht ein System, das strukturiert Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen Umweltleistung und zur Ressourcenschonung aufzeigt, Transparenz und Glaubwürdigkeit sichert und die Rechtssicherheit bei der Einhaltung der komplexen Umweltgesetzgebung erhöht (siehe auch Gute Gründe für EMAS).

Weitere Informationen

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  • Leitfaden für Umweltmanagementbeauftragte

    Der Leitfaden für Umweltmanagementbeauftragte – In 10 Schritten zu EMAS der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses unterstützt Umweltmanagementbeauftragte bei ihrer Aufgabenerfüllung zur Einführung und den Betrieb von EMAS in der Organisation.

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