Der Weg zur EMAS-Registrierung

Erster Schritt zur Einführung von EMAS ist die Ermittlung des Status Quo und die Formulierung angestrebter Ziele. Welche relevanten Umweltauswirkungen hat unsere Organisation? Wo sehen wir uns in einigen Jahren? Eine Operationalisierung der Ziele erfolgt dann durch die Entwicklung konkreter Verbesserungsmaßnahmen und der Verteilung von Zuständigkeiten. Dabei helfen Kernindikatoren für z.B. Energie- und Wasserverbrauch und Abfallaufkommen. Durch eine interne Umweltbetriebsprüfung wird die Wirksamkeit des Systems sichergestellt. Eine Besonderheit von EMAS ist, dass die Ziele und Maßnahmen (und später auch ihre Zielerreichung) in einer Umwelterklärung für die Öffentlichkeit dokumentiert und damit transparent gemacht werden.

Kreislauf mit 8 Schritten: planen und vorbereiten, Leitbild festlegen, Umweltprogramm erarbeiten, System einführen, intern prüfen, Umwelterklärung erstellen, extern prüfen lassen, Eintragung in das EMAS-Register

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  • Leitfaden für Umweltmanagementbeauftragte

    Der Leitfaden für Umweltmanagementbeauftragte der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses unterstützt Umweltmanagementbeauftragte bei ihrer Aufgabenerfüllung zur Einführung und den Betrieb von EMAS in der Organisation.

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