Nutzung des EMAS-Logos

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Das EMAS-Logo ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Unternehmen bzw. eine Organisation die anspruchsvollen Anforderungen der europäischen EMAS-Verordnung erfüllt und dies von einem unabhängigen Umweltgutachter bestätigt wurde. EMAS ist in diesem Sinne auch ein Kommunikations- und Marketinginstrument. Um diese Funktion von EMAS weiter zu stärken, sollte das Logo im zulässigen Rahmen möglichst regelmäßig Verwendung finden.

In welcher Form das Logo genutzt werden darf, ist im Detail in der EMAS-Verordnung, (s.u.) im Nutzerhandbuch (user's guide) der Europäischen Kommission (s.u,), im Umweltauditgesetz sowie der Aufgabenleitlinie des Umweltgutachterausschusses für Umweltgutachter geregelt.

Im Folgenden sollen ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichen Vorgaben zur Verwendung des EMAS-Logos dargestellt werden. Die dafür genutzten Informationen sind eine Zusammenfassung aus der Broschüre „EMAS-Logo: Leitfaden mit Verwendungsbeispielen“ des Umweltgutachterausschusses s.u

Wer darf das EMAS-Logo nutzen?

  • Das Logo mit Registrierungsnummer darf von re­gistrierten Organisationen nur während der Gültigkeitsdauer der Registrierung verwendet werden.
  • Es muss stets die Registrierungsnummer in das Logo integriert werden, um eine eindeutige Identifizierung der jeweiligen EMAS-Organisation zu ermöglichen.
  • Organisa­tionen dürfen nur für die registrierten Standorte das EMAS-Logo führen. Hat eine Organisation nur an einigen aber nicht allen Standorten ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt, muss bei der Logo-Verwendung im­mer klar sein, welche Standorte von der Registrierung erfasst sind.
  • Das Logo ohne Registrierungsnummer kann von „Interessenträgern“ zu Vermarktungs- und Werbe­zwecken verwendet werden. Zu diesen „Interessenträger“ gehören die Registrierungsstellen (in Deutschland die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern), die Akkreditierungs- und Zulassungsstellen für Umwelt­gutachter (in Deutschland die DAU GmbH) und Be­hörden. Darunter fallen aber auch Abbildungen des Logos in Medienberichten (Zeitung, Internet etc.), Lehr­mitteln (Fach- und Schulbücher) und weiteren der EMAS-Öffentlichkeitsarbeit dienlichen Verwendungen.

Wie darf das EMAS-Logo eingesetzt werden?

Das EMAS-Logo darf verwendet werden:

  • auf Briefköpfen oder Unternehmensberichten,
  • auf Unterlagen und in allen anderen Medien, in denen die Beteiligung des Unternehmens oder der Organisation an EMAS mitgeteilt wird, z.B. auf Tafeln, an Gebäuden, auf Webseiten, Einladungen usw. oder in der allgemeinen Unternehmenswerbung,
  • auf validierten Umwelterklärungen,
  • im Zusammenhang mit Umweltinformationen, soweit diese durch den Umweltgutachter geprüft sind, also beispielsweise in der aktuellen Umwelterklärung enthalten sind,
  • auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen unter Beachtung des Artikels 10 sowie Anhang V der EMAS-Verordnung

Das EMAS-Logo darf nicht verwendet werden:

  • auf Produkten oder ihrer Verpackung, um Verwechslungen mit Umwelt-Produktkennzeichnungen zu vermeiden. Auf den Produkten kann nur in Text­form auf das EMAS-Engagement hingewiesen werden.
  • in Unterlagen mit Vergleichen mit anderen Produkten, Tätigkeiten und Dienstleistungen
  • auf Dritt- bzw. Transportverpackungen

Wer vergibt das Logo?

  • Die Vergabe der Registrierungsnummer und des EMAS-Logos obliegt den örtlich zuständigen Registrierungsstellen, in Deutschland sind dies die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK).
  • Die Regis­trierungsstelle vergibt mit der Eintragung in das EMAS-Register eine individuelle Registrierungsnummer. Diese Num­mer ist zusammen mit dem Logo anzugeben, damit der Bezug zum Unternehmen oder der Organisation eindeutig ist.
  • Das EMAS-Logo mit Registernummer können EMAS-Organisationen im gewünschten Format und Sprache mittels eines Logo-Generators erstellen (s.u.).

Weitere Informationen

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  • EMAS-Logo: Leitfaden mit Verwendungsbeispielen

    Die Broschüre EMAS-Logo: Leitfaden mit Verwendungsbeispielen des Umweltgutachterausschusses gibt umfassend Hilfestellung für die Verwendung des EMAS-Logos. Viele Beispiele aus der Praxis sorgen Anschaulichkeit und geben Anregungen für verordnungskonforme Nutzung.

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    9,0MB
  • EMAS-Nutzerhandbuch

    EMAS-Nutzerhandbuch der Europäischen Kommission vom 04. März 2013

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    2,4MB
  • Logo-Generator

    Die Europäische Kommission stellt auf Ihrer Internetseite einen Logo-Generator, also ein Programm zur Erstellung des individuellen EMAS-Logos mit Registrierungsnummer, in der gewünschten Sprachfassung und im benötigten Grafikformat zur Verfügung.

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  • Verordnung (EG) Nr. 1221/2009

    Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009

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